Garantiepolitik

1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

2. Der Kunde wird gebeten, die Ware sofort nach Anlieferung auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen und uns etwaige Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, so hat dies keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

3. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Herstelleraussagen.

4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab der Lieferung der Ware.

5. Lehnt der Kunde die Lieferung des Verkäufers aus anderen Gründen als einem wesentlichen Mangel, der die Nutzung erheblich einschränkt oder unmöglich macht, ab, obwohl der Verkäufer seine Bereitschaft zur Erfüllung erklärt hat, verfällt der Kunde in Annahmeverweigerung. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Annahme der Lieferung nicht verweigert werden.

6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, vertragswidrig veränderte Systemkomponenten, Einsatz ungeeigneter organisatorischer Mittel, Einsatz in einer Hard- oder Softwareumgebung, die nicht den im Lizenzschein genannten Anforderungen entspricht, ungewöhnliche Nutzung, Betriebsbedingungen oder Eingriffe in das System durch Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.

7. Ist eine Lieferung mangelhaft, kann der Verkäufer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache liefern (Ersatzlieferung). Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware auf Verlangen des Verkäufers nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zurückzugeben.

Einräumung von Rechten in einem Vertrag über die Lieferung von Software

Klausel 4.8 gilt ausschließlich für Verträge über den Erwerb von Software gemäß Klausel 2.2.
Mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises erhält der Kunde ein nicht ausschließliches und unbefristetes Recht zur Nutzung der Ware in dem vertraglich eingeräumten Umfang. Die Ware darf nur von einer maximalen Anzahl von natürlichen Personen, die der vom Kunden erworbenen Ware entspricht, gleichzeitig genutzt werden. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher und die bestimmungsgemäße Nutzung durch den Kunden. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die gekaufte Ware zu vermieten, Unterlizenzen zu vergeben, sie öffentlich zu vervielfältigen, kabelgebunden oder drahtlos zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat das Recht, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der zukünftigen Nutzung erforderlich ist.

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